WAS BEDEUTET NIS-2 FÜR IHR UNTERNEHMEN?
NIS-2, die europäische Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit, wurde im Dezember 2022 verabschiedet und ist seit 6. März 2026 rechtsverbindlich.
Sie wollen klären, ob Sie von NIS-2 betroffen sind, welche Defizite bestehen und wie Sie diese kurzfristig beheben?
Der erste Schritt zum Ziel: Erfahren Sie, wie Sie Cybersecurity gesetzeskonform umsetzen.
Der zweite Schritt zum Ziel: Nutzen Sie unseren Quick-Check.
Sind Sie unsicher, ob Sie bzgl. NIS-2 dringenden Handlungsbedarf haben? Es liegt an Ihnen! Für den ersten Schritt „Klärung“ entstehen keinerlei Kosten. Kontaktieren Sie uns unter sec@is4it-kritis.de für ein unverbindliches Erstgespräch.
HINWEIS: Der NIS-2-Quick-Check wurde nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erstellt. Aufgrund der komplexen Rechtslage besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte. Die bereitgestellten Informationen können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages. Für die Richtigkeit der Ergebnisse wird daher keine Haftung übernommen.
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